Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars

(…) „Schicken sie uns sofort

Einen Antrag auf Erteilung eines Antragformulars
Zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars
Dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt
Zum Behuf der Vorlage beim zuständ’gen Erteilungsamt.“

(Reinhard Mey)*

Der Beginn der Vorbereitungen rückt näher, der gewohnte klinische Alltag in der Kinderklinik entfernt sich langsam. Noch fünf Nachtdienste, dann kommt die Zeit des Abschieds.

Dazwischen liegen gerade ein paar Urlaubstage, um in den berühmten „organisatorischen Dingen“ weiter zu kommen. In den letzten drei Tagen gingen gefühlt 45 Mails zwischen Bonn (GIZ Zentrale), Tansania (GIZ Büro in Dar Es Salam) und Würzburg/Hamburg (dort wohnen meine beiden Vorgänger) hin und her. Gleichzeitig musste ich mich durch das Handbuch „Anlagen zum Entwicklungshelfer/innen-Dienstvertrag“ quälen.

Ein paar Eindrücke:

 

 

§4 EhfG, 1.3.2: Kann der/die Ehegatte/Ehegattin einer/eines Entwicklungsherlferin/Entwicklungshelfer wegen häuslicher Bindungen (Betreuung aufsichtsbedürftiger, nicht nur vorübergehend zum eigenen Haushalt gehöriger Kinder) zwar nicht ganztägig, wohl aber wenigstens zwanzig Stunden wöchentlich Projektarbeit leisten, so steht diese Einschränkung dem Abschluss eines Entwicklungshelferdienstvertrages mit der in Teilzeit arbeitenden Person dann nicht etgegen, wenn daneben die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (Ausnahmeregelung zu Ziffer 1.3.1).

Für die Weiterführungen der Rentenzahlungen an die Bayerische Ärzteversorgung ist eine erneute Bescheinigung der Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung notwendig. Die dortigen Kollegen verwiesen auf die Bayerische Ärzteversorgung. Dort gelangte ich nach dreimaligem Durchstellen an den passenden Ansprechpartner, der mir erklärte, er müsse, da die GIZ in Nordrhein-Westfalen sitze, erst mit der nordrhein-westfälischen Ärzteversorgung klären, ob ich nicht erst dort Mitglied werden müsse, um dann von dort aus den Antrag auf Befreiung an die Deutsche Rentenversicherung zu veranlassen.

(Nachtrag 17.02.17: nach vielen Telefonaten und Weiterverbindung zu Vorgesetzten ist es nun klar: da ich meinen Arbeitsplatz außerhalb des Raumes der bayerischen Ärzteversorgung lege, bin ich kein Pflichtmitglied mehr. Die northein-westfälische Ärzteversorgung will mich nicht als (freiwilliges) Mitglied aufnehmen. Aber die GIZ zahlt Beiträge in ein Versorgungswerk. Also gibt es den workaround, dass ich als freiwilliges Mitglied in der bayerischen Ärztekammer durch meinen Arbeitgeber GIZ freiwillige Zahlungen während meines Einsatzes in Tansania gezahlt bekomme und bei meiner Rückkunft wieder als Pflichtmitglied einsteige. Hierfür sind nur 2 Anträge und 1 Bestätigung der Deutschen Rentenversicherung notwendig. Aber Achtung: jedes Bundesland hat eine eigene Versorgungskammer, in der dieses Konstrukt individuell unterschiedlich geregelt ist).

Zur Einreise und zum Arbeiten in Tansania ist ein Antrag auf Ausstellung eines amtlichen Passes, eines Dienstpasses, möglich. Hierfür werden neben beglaubigten Kopien aller Geburtsurkunden und diversen Unterschriften auf diversen Unterlagen auch biometrische Daten aller Ausreisenden ab 6 Jahren gefordert. Wir werden also noch einen Ausflug ins Auswärtige Amt nach Bonn machen müssen.

Auch muss ich mich um die Zulassung und Arbeitserlaubnis als Arzt in Tansania und die VISA kümmern. Hierfür werden neben internationalen Geburtsurkunden aller Familienmitgliedern auch eine  internationale Eheurkunde und eine beglaubigte Übersetzung aller fachrelevanten Abschlusszeugnisse und Zulassungen (Facharzt, Approbation) sowie 10 (!) Passfotos benötigt.

Heute kam noch eine Mail rein, dass die Tansanische Ärztevereinigung (The Medical Council of Tanganyika, Homepage) auch gerne ein „certificate of good standing“ hätte. Nach kurzem Google, Telefonat mit der Regierung von Unterfragen, Telefonat mit der BLAEK und dreimal durchgestellt werden (089-4147-220), wurde ich informiert, dass ich den „Antrag auf Ausstellung eines Certificate of good standing“ (Antrag PDF hier, Merkblatt PDF hier, Homepage hier) bei der Regierung von Unterfranken veranlassen kann. Hierfür wird neben Führungszeugnis und beglaubigter Kopie der Approbationsurkunde auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Bayerischen Landesärztekammer benötigt, die ich wiederum per Mail (berufsordnung@blaek.de) beantragen kann.

Auf der Tansanischen Homepage gibt es auch ein wunderschönes Formular zum Ausfüllen für einen Antrag auf eine „Temporally Registration als Medical Doctor„.

Am Nachmittag folgte eine Tour in die Stadt für Führungszeugnis,  beglaubigte Kopien und Passbilder. Und schwupps ist ein Urlaubstag vorbei.

Es bleibt spannend.

(P)

 

Für regelmäßige Updates zu neuen Beiträgen und Texten einfach hier in unsere Mailingliste eintragen.
Infos zu den Liedtexten finden sich hier.

%d Bloggern gefällt das: